Für Grunderneuerungen wird grundsätzlich keine Nutzen-Kosten-Untersuchung benötigt.
Für Neubau, Ausbau und Reaktivierung von Schienenwegen wird grundsätzlich ein NKI > 1 benötigt, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben 10 Mio. € überschreiten.
FAQs
Für Grunderneuerungen wird grundsätzlich keine Nutzen-Kosten-Untersuchung benötigt.
Für Neubau, Ausbau und Reaktivierung von Schienenwegen wird grundsätzlich ein NKI > 1 benötigt, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben 10 Mio. € überschreiten.
[...] wenn sie unter Denkmalschutz steht oder für Züge des Fernverkehrs benötigt wird?
Gefördert wird nur der Anteil der Bahnsteigüberdachung, die für die Reisendenzahlen im Nahverkehr notwendig ist.