Hessen Mobil saniert die B 7 bei Obermeiser. Nach der Winterpause beginnt nun die dritte Bauphase. Hierfür muss ab dem 13. Februar an der Anschlussstelle Obermeiser die Zu- und Abfahrt der B 7 Fahrbahnseite Richtung Kassel gesperrt werden.
Der Verkehr wird über die B 7-Anschlussstelle Westuffeln umgeleitet. Die Bauarbeiten gehen noch bis in den kommenden Sommer. Auf der Bundesstraße steht weiterhin in beide Fahrtrichtungen jeweils nur eine Fahrspur zur Verfügung.
Ursprünglich war geplant, die Gesamtbaumaßnahme schon Ende vergangenen Jahres abzuschließen. An den beiden Brückenbauwerken der B 7 über die Warme sowie über die Landesstraße sind jedoch zusätzliche Arbeit erforderlich, was erst während der aktuellen Instandsetzung erkennbar geworden ist.
Hintergrund
Hessen Mobil führt an der B 7 bei Obermeiser umfangreiche Straßenbauarbeiten durch. Auch der Anschluss zur Landesstraße L 3211 wird erneuert. Die von Hessen Mobil beauftragte Baufirma wird die Fahrbahn grundhaft sanieren. Das heißt, der komplette Asphalt der Landesstraße wird ausgebaut und später neu aufgetragen.
Auch ein Teil der darunterliegenden Frostschutzschicht aus Schotter wird ausgetauscht. Zusätzlich werden an der Warme-Brücke sowie an der Brücke über die Landesstraße wichtige Instandsetzungsarbeiten durchgeführt. In Zusammenarbeit mit der Gemeinde Calden wurde die Kreuzung Niedermeiser Straße und Warburger Straße neugestaltet.
Die Bauarbeiten der Gesamtmaßnahme haben Ende Mai begonnen und dauern bis voraussichtlich Mitte des Jahres 2023. Gebaut wird in mehreren Bauabschnitten. Da die Fahrbahn der B 7 in diesem Bereich sehr breit ist, kann die Bundesstraße über den gesamten Bauzeitraum in beide Richtungen befahrbar bleiben. Zeitweise gesperrt werden müssen die Zu- und Abfahrten der Anschlussstelle Obermeiser.
Die Investition beläuft sich auf insgesamt rund 2,7 Millionen Euro. Dabei trägt der Bund 2,5 Millionen Euro, das Land Hessen 141.000 Euro und die Gemeinde Calden 25.000 Euro.
Hessen Mobil bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die notwendige Baumaßnahme sowie die damit verbundenen Einschränkungen.