Südlich von Pohl-Göns führt eine Brücke über die Bundesstraße B 3. Das Bauwerk ist inzwischen schon seit diesem Frühjahr wegen verschiedener Schäden nicht mehr befahrbar - und soll nun abgebrochen werden.
Für diese Arbeiten muss die darunterliegende B 3 allerdings voll gesperrt werden. Damit möglichst wenig Verkehrsteilnehmende von den Arbeiten betroffen sind, findet der Abbruch an einem Wochenende statt.
Los geht es am Freitag, 24.11.2023, um 20 Uhr. Spätestens am frühen Montagmorgen, 27.11.2023, soll die ungewöhnliche Maßnahme beendet sein. Der Verkehr kann zu Wochenbeginn ab 5 Uhr wieder ohne größere Einschränkungen rollen.
Der gesamte Brückenüberbau, die Widerlager und Teile der Brückenpfeiler werden rückgebaut. Lediglich die Fundamte und Elemente zur Böschungssicherung verbleiben bis zum geplanten Ersatzneubau der Brücke.
Der Abbruch erfolgt konventionell mit Abbruchbaggern ohne Sprengungen und damit erschütterungsarm.
Trotzdem wird besonders darauf hingewiesen, dass es auch in den Nächten zu nicht unerheblichen Lärmbelästigungen für die Anwohnenden kommen wird.
Aufgrund notwendiger Beleuchtung für die Nachtarbeit sind auch Lichtbeeinträchtigungen nicht auszuschließen. Weiter ist eine Staubentwicklung bei ungünstigen Windverhältnissen in der unmittelbaren Umgebung möglich. Diese Störungen sind bei einem derartigen Bauvorhaben jedoch nicht zu vermeiden. Wir bitten diesbezüglich um Verständnis.
Für die Zeit der Arbeiten wird natürlich eine Umleitungsstrecke eingerichtet. Diese führt Verkehrsteilnehmende, die von Butzbach aus in Richtung Gießen fahren möchten, vorbei an Griedel über Gambach, Pohlheim/Holzheim und Langgöns zurück zur B3.
Die Verkehrsführung der Gegenrichtung erfolgt analog und ist selbstverständlich ebenso rechtzeitig ausgeschildert.
Die Brücke über die B 3 muss später neu gebaut werden. Die Planungen hierfür haben bereits begonnen. Für Angaben zur zeitlichen Umsetzung des Neubaus muss jedoch zunächst das Baurechtsverfahren abgewartet werden.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden darum, sich auf die Sperrung und Umstände der Arbeiten einzustellen.