Neben einer ausgedehnten Auenlandschaft ist die Wetterau auch bekannt für ihre Weideflächen und Streuobstbestände, wird aber auch von landwirtschaftlichen Nutzflächen dominiert. Grund genug dies alles zu Fuß oder per Rad zu erkunden. Die Wetterau verfügt daher über ein weitläufiges Radwegenetz.
Der nunmehr anstehende Neubau eines Radwegs schließt künftig die derzeit noch vorhandene Lücke im Radwegenetz zwischen dem Wöllstädter Ortsteil Ober-Wöllstadt und dem Rosbacher Stadtteil Nieder-Rosbach. Bis zum Spätsommer entsteht dort auf einer Länge von ca. 1,8 km entlang der parallel verlaufenden K 11 ein eigener Radweg.
Mit den Bauarbeiten soll an diesem Wochenende, bereits am Samstag, den 25.03.2023 begonnen werden. Eine Fertigstellung wird bis Ende Juli 2023 anvisiert. In diesem Zusammenhang werden Synergieeffekte ausgenutzt und zusätzlich die Fahrbahndecke in der Ortsdurchfahrt Ober-Wöllstadt instand gesetzt.
Nicht nur für die Radfahrenden sondern auch für die Fußgängerinnen und Fußgänger steht künftig somit eine durchgängige und ca. 2,50 m breite aber vor allem auch eine verkehrssichere Verbindung zwischen Wöllstadt und Rosbach v.d.H. zur Verfügung. Insgesamt ca. 900.000 Euro investiert der Wetteraukreis damit in eine deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Die Verkehrsführung während der Bautätigkeiten erfolgt im Einbahnverkehr, da die Umsetzung der Bauarbeiten von der Kreisstraße aus erfolgen muss.
Hierfür ist eine halbseitige Fahrbahnsperrung unvermeidbar. Das bedeutet die Verkehrsteilnehmenden können während der Bauzeit in Fahrtrichtung Rosbach v.d.H. am Arbeitsbereich vorbeigeführt werden. Für den Verkehr in Richtung Wöllstadt wird eine entsprechende Umleitung auf der L 3352 über Rodheim v.d.H. zur L 3204 eingerichtet und ausgeschildert.
Zum Abschluss der Maßnahme wird im Ortsteil Ober-Wöllstadt eine Querungshilfe hergestellt und bei Nieder-Rosbach eine neue Fußgängerschutzanlage. Hierfür muss die Kreisstraße allerdings für ca. 3 Wochen voll gesperrt werden. Die Verkehrsteilnehmenden werden rechtzeitig vor Beginn der Sperrung gesondert informiert.