Die Bauarbeiten zur grundhaften Erneuerung der Kreisstraße K 134 Modautal-Asbach stehen kurz vor der Fertigstellung.
Die Arbeiten im vierten und letzten Abschnitt zwischen Schulstraße und dem Ortsausgang in Richtung Rodau dauern auf Grund von Witterungsverhältnissen noch rund zwei Wochen länger an und können voraussichtlich Mitte Dezember abgeschlossen werden.
Die Umleitung für den Durchgangsverkehr erfolgt wie gehabt ab Ernsthofen über die L 3099 (Odenwaldstraße) bis Modau, weiter über die K 133 (Jägergasse / Nieder-Modauer-Straße) bis Rohrbach und von dort in südlicher Richtung über die L 3106 (Rodauer Straße) zurück auf die K 134 und umgekehrt.
Änderungen im ÖPNV
Für den vierten Bauabschnitt wurde zusätzlich eine Ersatzhaltestelle für die Haltestelle Brückenstraße außerhalb der Ortslage an der K 134 eingerichtet.
Die Linie MO3 fährt in dieser Zeit von/ nach Ernsthofen über die Haltestelle Asbach „Sandstraße“ bzw. Ersatzhaltestelle „Asmückweg“.
Bei Fahrten von bzw. nach Asbach (überwiegend samstags und sonntags) wird die Ersatzhaltestelle der Haltestelle Brückenstraße außerhalb der Ortslage an der K 134 angefahren.
Die Linie MO4 bedient in beiden Richtungen auch diese Haltestelle außerhalb der Ortslage. Die auf der Linie MO4 berücksichtigten Schülerverkehre zwischen Webern, Klein-Bieberau und Ernsthofen werden wie bisher über die Haltestelle Asbach „Sandstraße“ bzw. Ersatzhaltestelle „Asmückweg“ geführt.
Die Fahrpläne während der Bauzeit können auf der Internetseite der Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (Dadina) unter www.dadina.deÖffnet sich in einem neuen Fenster eingesehen werden.
Details zur Baumaßnahme:
Bei der Gemeinschaftsmaßnahme des Landkreises Darmstadt-Dieburg mit der Gemeinde Modautal handelt es sich um den Ausbau der Kreisstraße K 134 in der rund 2,5 Kilometer langen Ortsdurchfahrt von Asbach. Die Arbeiten erfolgen in vier Bauabschnitten und müssen unter Vollsperrung der Kreisstraße abgewickelt werden.
Im Rahmen der Arbeiten werden im genannten Streckenabschnitt die Asphalttrag- und Asphaltdeckschicht der Fahrbahn, inklusive der Einmündungen der anliegenden Gemeindestraßen erneuert. Die Rinnen der Kreisstraße werden als Muldenrinne mit Betonpflastersteinen neu hergestellt, ebenso werden die Rinnen der einmündenden Seitenstraßen erneuert.
Die Gehwegbereiche der Ortsdurchfahrt Asbach weisen in den überwiegenden Streckenabschnitten keine ausreichende Breite auf, um den Fußverkehr sicher zu führen. Im Rahmen der kommenden Maßnahme wird daher nicht nur die Fahrbahn, sondern der komplette Querschnitt zwischen den vorhandenen Gebäudefronten erneuert.
Die Gehwege werden ausgebaut und in weiten Teilen auf jeweils einer Straßenseite eine Mindestgehwegbreite von 1,5 Metern eingerichtet, um dem Fußverkehr ausreichend Platz zur Verfügung zu stellen.
Vier Bushaltestellen im Streckenabschnitt werden barrierefrei hergestellt. Hierfür erhalten die Bushaltestellen erhöhte Bordsteine, die den Einstieg in die Busse, vor allem für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, erleichtern. Zudem werden taktile Elemente als Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen eingebaut. In den Seitenstraßen werden behindertengerechte Übergänge mit Taststeinen und Rollborden geschaffen. Die Fahrgastunterstände der Bushaltestellen werden erneuert.
Im Auftrag der Gemeinde Modautal werden die vorhandenen Wasserleitungen einschließlich der Wasserhausanschlüsse, Schächte- und Hausanschlussleitungen erneuert und in Teilbereichen ein neuer Regenwasserkanal hergestellt.
Die Baukosten der gesamten Maßnahme belaufen sich auf rund 2,5 Millionen Euro. Davon trägt die Gemeinde Modautal etwa 1,3 Millionen Euro für die Arbeiten zum Ausbau des Gehweges, dem barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen und die Erneuerung der Gehwege, sowie für die Arbeiten am Trinkwasser- und Kanalsystem.
Die restlichen Kosten, unter anderem zur Erneuerung der Fahrbahn, werden vom Landkreis Darmstadt-Dieburg getragen.
Im Rahmen der Verkehrsinfrastrukturförderung des Landes Hessen erhalten der Kreis Darmstadt-Dieburg und die Gemeinde Modautal eine Förderung von 65 bis 70 Prozent der förderfähigen Kosten.