Die Mitte September begonnenen Bauarbeiten zur grundhaften Erneuerung der Landesstraße L 3096 in dem 3,2 Kilometer langen Streckenabschnitt zwischen Leeheim und Geinsheim verlaufen derzeit wie geplant.
Die Arbeiten im ersten rund 630 Meter langen Streckenabschnitt zwischen der Zufahrt zum Sportplatz in Leeheim und der Zufahrt zum Riedsee stehen kurz vor dem Abschluss und werden im Laufe dieser Woche fertiggestellt.
Ab Samstag den 19. November werden nun die Arbeiten in zwei weiteren Abschnitten zwischen Wiesenhof 1 und der Zufahrt zur örtlichen Kiesgrube fortgeführt. Auch diese Arbeiten müssen unter Vollsperrung der Landesstraße erfolgen.
Die Umleitung für den Durchgangsverkehr erfolgt, wie gehabt, aus Richtung Geinsheim über die L 3094 nach Groß-Gerau und von dort weiter über die Bundesstraße B 44 nach Leeheim.
Der Schwerlastverkehr wird von Geinsheim über die L 3012, die L 3040 und die L 3094 nach Groß-Gerau zur B 44 umgeleitet. Aus Richtung Leeheim erfolgt die Umleitung in umgekehrter Richtung.
Die Arbeiten in diesem Streckenabschnitt werden bis voraussichtlich bis 16. Dezember andauern.
Danach werden die Arbeiten bis etwa 15. Januar 2023 für eine Winterpause unterbrochen. In diesem Zeitraum wird die L 3096 für den Verkehr freigegeben.
Über die Wiederaufnahme der Arbeiten im neuen Jahr wird Hessen Mobil gesondert informieren.
Baumaßnahme:
Im Rahmen der Baumaßnahme erfolgt die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn der Landesstraße. Der Streckenabschnitt zwischen Leeheim und Geinsheim weist aufgrund des nicht tragfähigen Untergrundes erhebliche Schäden und Verformungen an der Fahrbahn auf.
Im Zuge der Erneuerung erfolgt daher auf einer Gesamtlänge von ca. 1,7 Kilometern eine Stabilisierung des Fahrbahnuntergrundes mit rund 6000 Rüttelstopfsäulen.
Die Bauarbeiten, die bis voraussichtlich Ende Juni 2023 andauern werden, können nur unter Vollsperrung der Landesstraße durchgeführt werden. Um die Erreichbarkeit der Anlieger an der Baustrecke zu gewährleisten, wurde die Baumaßnahme in sechs Bauabschnitte unterteilt.
Nur der im Bau befindliche Bauabschnitt wird gesperrt, so dass der Anliegerverkehr auf den jeweils anderen Abschnitten fahren kann.
In den Bereichen mit Rüttelstopfsäulen wird zunächst der Asphaltoberbau der Fahrbahn abgefräst und der Unterbau bis zu einer Tiefe von 70 Zentimetern ausgehoben. Im Anschluss erfolgt die Herstellung der Rüttelstopfsäulen in einem Raster von 1,2 bis 1,5 Metern. Die Säulen mit einem Durchmesser von 60 bis 80 Zentimetern werden bis in eine Tiefe von rund 12 Metren eingebracht.
Nach dem Einbringen der Rüttelstopfsäulen wird eine 50 Zentimeter starke kapillarbrechende Schicht auf eine geotextile Unterlage aufgebaut und darauf eine Schottertragschicht und das Asphaltpaket der Fahrbahn eingebaut. Das Asphaltpaket besteht aus einer 12 Zentimeter starken Asphalttragschicht, einer sechs Zentimeter starken Binderschicht sowie einer vier Zentimeter starken Asphaltdeckschicht.
In den Bereichen, in denen die Tragfähigkeit des Untergrundes gegeben ist werden keine Rüttelstopfsäulen eingebaut. Hier erfolgt eine Erneuerung des Asphaltaufbaus bis in eine Tiefe von 14 Zentimetern. Der neue Asphaltaufbau besteht aus einer 10 Zentimeter starken Asphalttragschicht und einer vier Zentimeter starken Asphaltdeckschicht.
Die Kosten der gesamten Maßnahme belaufen sich auf rund 3,6 Millionen Euro und werden vom Land Hessen getragen.